Service für Rolltore, Sektionaltore und Hubtore

Der zertifizierte GFT-Service für Rolltore, Sektionaltore und Hubtore umfasst die Montage und Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und technische Prüfung.
Rolltore und Sektionaltore an gewerblichen Arbeitsplätzen unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren sind somit für die Sicherheit verantwortlich. Wie diese Anforderung gewährleistet wird, überlässt der Gesetzgeber dem Betreiber letztendlich selbst.
Die sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.
Auch die sicherheitstechnische Prüfung von automatischen Brandschutztoren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die neben der Sachkunde zu kraftbetätigten Türen und Toren zusätzlich für die Funktionsprüfung von Feststellanlagen ausgebildet sind. Die GFT stellt in beiden Fällen diese „befähigte Person“.