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TÜV/ZÜS/Technische Prüfungen für Fußgängerbrücken/Klappbrücken

Die GFT übernimmt Organisation, Dokumentation und terminliche Koordinierung der notwendigen Arbeitsschritte. Zwei Tage vor dem Prüftermin werden Hinweisschilder mit dem Ausführungstermin und der voraussichtlichen Stillstandzeit der Brücke aufgestellt. Im Rahmen der Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führt die GFT eine Gefährdungsbeurteilung durch und prüft

  1. Elektrische Funktion
  2. Mechanische Funktion
  3. Schmierung
  4. Korrosionsschutz

Zur technischen Prüfung durch einen TÜV/ZÜS stellt die GFT eine Gelenkausheberbühne bereit und kümmert sich um die Abwicklung.