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Reparatur und Ersatzteile für Brandschutztüren

Notwendige Reparaturen werden von der GFT analysiert und umgesetzt. Bei der Beschaffung von Ersatzteilen ist dabei dringend die Einhaltung der Bauregelliste zu beachten, da eine Änderung der Bestandteile häufig ein Erlöschen der Zulassung zur Folge hat. Eine Änderung an den Brandschutztüren führt jedoch nicht immer automatisch zum Erlöschen der Zulassung, hier kann die GFT mit den Behörden und den Versicherungen eine Übereinkunft treffen. Ebenso besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Türen mit zusätzlichen Beschlägen auszustatten (z. B. Feststellanlagen).

Da Brandschutztüren mit Feststelleinrichtung in der Baurregelliste aufgeführt sein müssen, sind bei Reparaturen besondere Recherche und Sorgfalt geboten. Wenn für eine defekte Brandschütztür keine Ersatzteile verfügbar sind, muss diese vollständig erneuert werden. Erfolgt dies nicht, so ist für den Betreiber u. a. auch mit dem Verlust des Versicherungsschutzes zu rechnen.