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Kundendienst für Brandschutztüren

Der GFT-Wartungsvertrag beinhaltet die Einhaltung und Abwicklung aller Prüfungsintervalle und die vollständige Dokumentation des Anlagenzustands und der Anlagen-Prüfungen. Der GFT-24-Stunden-Notdienst steht zur Verfügung.

Brandschutztüren müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als sog. „Feuerschutzabschlüsse“ bauaufsichtlich zugelassen sein. Diese Zulassungen werden in der Regel für fünf Jahre erteilt und auf Antragsstellung auch ggf. verlängert. Erlischt eine Zulassung, ist die Grundlage für die Verwendung als Feuerschutzabschluss im Sinne der Landesbauordnungen nicht mehr erbringbar und die Tür kann nicht mehr verwendet werden. (Quelle: Wikipedia)

Da die Türen in der Bauregelliste aufgeführt sind, ist die eindeutige Feststellung der Türbezeichnung unbedingt notwendig.

Hinweis für Betreiber: Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch sogenannte „befähigte Personen“ geprüft werden. Prüfpflicht besteht hierbei auch für Feuerschutzabschlüsse ohne Feststellanlagen. Feststellanlagen dürfen seit 2011 nur noch durch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis geprüft werden, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss. Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, sind entsprechende Prüfungen äußerst wichtig. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.