Full-Service für Befahranlagen

Bei den Service-Leistungen für Befahranlagen/Dachbefahranlagen/Fassadenbefahranlagen aller Art betrachtet die GFT die fortlaufende Einhaltung von sich ändernden Richtlinien und Normen als die Voraussetzung und Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und als Service für unseren Kunden.
Entsprechend qualifizierte und befähigte Personen erbringen alle Arbeiten und Leistungen, die für die Instandhaltung und den reibungslosen Betrieb von Höhenbefahranlagen notwendig sind. Bundesweit steht der GFT-Kundendienst mit
zur Verfügung. Die Organisation, Abwicklung und Dokumentation von technischen Prüfungen zählt zu den umfassenden Service-Leistungen.
Gefährdungsbeurteilung sowie Festlegung von Prüfumfang und Prüffristen sind, wie schon bisher, Pflichten des Betreibers, soweit entsprechende Anforderungen nicht bereits in der Verordnung festgelegt sind. Solche Festlegungen sollen außer für überwachungsbedürftige Anlagen (neuer Anhang 2) in einem neuen Anhang 3 künftig auch für andere gefährliche Arbeitsmittel, z. B. für Krane oder bühnentechnische Einrichtungen, getroffen werden.
Quelle: Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Informationen zu GFT-Serviceleistungen für Fassadenaufzüge finden Sie unter www.graedler-aufzug.de .