Technische Prüfungen für Befahranlagen (TÜV/ZÜS)

Der Gesetzgeber schreibt für Höhenbefahranlagen/Dachbefahranlagen/Fassadenbefahranlagen Prüfungen der Sicherheitseinrichtungen und die Beurteilung in sicherheitstechnischer Sicht vor. Neben der Prüfung vor Inbetriebnahme nach BetrSichV § 14 sind wiederkehrende Prüfungen mit Intervallen von 24 bzw. 48 Monaten nach BetrSichV § 15 Pflicht.
Im Rahmen eines Wartungsvertrags führt die GFT diese Prüfungen gemeinsam mit der ZÜS (zugelassenen Überwachungsstelle, z. B. Dekra, TÜV) durch. Dies beinhaltet die Erstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, Bereitstellung von Prüfmitteln sowie der administrativen und praktischen Abwicklung vor Ort. Idealerweise werden die technischen Prüfungen anlässlich bereits vorgesehener Wartungs- oder Instandhaltungstermine durchgeführt.
Informationen zu GFT-Serviceleistungen für Fassadenaufzüge finden Sie unter www.graedler-aufzug.de.