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Tour Total Berlin – Technische Prüfung

Die Grädler Fördertechnik GmbH führt Wartungs- und Instandhaltungarbeiten für die Anlagen der Dachbefahranlage auf dem 69 Meter hohen Tour Total Berlin (Total-Turm Berlin) durch. Teil der Leistung ist die Organisation, Begleitung und Dokumentation technischer Prüfungen sowie die Bereitstellung von notwendigen Hilfsmitteln im Rahmen des Kundenservice. 

Während der jährlichen Prüfung, der sogenannten Hauptuntersuchung, wird die Betriebssicherheit und technische Funktionalität auf Herz und Nieren geprüft. Die Prüfung erfolgt durch eine der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) wie z. B. Dekra, TÜV, GTÜ etc. 


Prüfungsablauf bei Fassadenbefahranlagen

Bei der Sachverständigenprüfung an Fassadenaufzügen/Fassadenbefahranlagen werden alle Kriterien untersucht, die auch zum Wartungsinhalt zählen. Die nachfolgende Darstellung beschreibt den Prüfungsablauf lediglich in groben Zügen und stellt keine Handlungsanweisung dar. 

Aufgrund der höchst unterschiedlichen baulichen Konstruktionen der Fassaden und den entsprechenden Anforderungen an die Fassadenaufzüge sind die Anlagen i. d. R. sehr unterschiedlich in Aufbau und Funktionsweise.

Zunächst wird der allgemeine äußere Zustand geprüft.
Die Stromversorgung der Anlage erfolgt meist über eine flexible Zuleitung die mittels eines CEE/Starkstromsteckers in auf dem Fahrweg der Anlage verteilten Steckdosen eingesteckt werden.
Die Steckdosen werden auf Zustand und Sicherheit nach elektrotechnischen Gesichtspunkten überprüft. Der Stecker und die flexible Zuleitung werden auf Beschädigungen geprüft.
Bei Anlagen mit mehreren Steckdosen existiert meist ein Kabellängenendschalter, der verhindert, dass das aufgewickelte Kabel zu weit ausgezogen und abgerissen werden kann.

Das Vorhandensein eines Anlagen-Prüfbuches wird kontrolliert.
Je nach Anlage wird eine Schleifenimpedanzprüfung der Elektrik durchgeführt.
Das Vorhandensein einer Kommunikationseinrichtung (z. B. Funkgerät) wird kontrolliert.
Die Beschilderung der Anlage mit Typenschild, Aufführung der Zuladungsbegrenzung und Kurzanleitung zur Benutzung wird überprüft.
Das Vorhandensein und der Zustand der Anschlagpunkte wird überprüft.
Der Zustand des Fahrweges (Schienen) wird überprüft. 

Die Prüfung wird fortgesetzt, indem die Sicherheitsschalter der Gondelbewegungen überprüft werden. Bei Fassadenaufzügen sind die Endschalter der Hubbewegung in zwei Schritten ausgeführt.
Es gibt einen Betriebsendschalter, der im normalen Betrieb das Ende der Auf- bzw. Abbewegung angibt. Und es gibt einen Notendschalter, der wenige Millimeter später die Bewegung stoppt, sollte der Betriebsendschalter überfahren werden. Zusätzlich sind die Gondeln mit einem schalterüberwachten Aufsetzbügel ausgestattet, der bei Bodenkontakt die Abwärtsbewegung stoppt, aber eine Aufwärtsbewegung weiterhin zulässt. 

Die Endschalter der Drehbewegungen der Ausleger werden geprüft. Auch diese sind in der Regel zweifach ausgeführt.
Die Bewegung der Anlage auf dem Fahrweg ist durch zu prüfende Endschalter begrenzt.

Bei Kurven auf dem Fahrweg/Schienen ist oft eine Verringerung der Geschwindigkeit vonnöten, die über Schalter zwangsweise herbeigeführt wird. Dies gilt auch für auf dem Fahrweg befindliche Engstellen oder baulich bedingte Unterbindung der Drehbewegungen der Anlage. Hier wird die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit über am Fahrweg angebrachte, zwangsgeführte Schalter realisiert. Die Funktionsprüfung ist Bestandteil der Untersuchung. Bei einigen Anlagen ist der Korpus der Befahranlage mit Sensoren/Schlagleisten ausgestattet, die eine Beschädigung der Dachaufbauten verhindern sollen. 

Untersucht werden alle Sicherheitsschalter, die Aufwickelhöhe der Tragseile, die Schlaffseilbildung und (bei der Tour-Total-Anlage) die Arretierung der Sturmsicherung. 

Nach Prüfung der Sicherheitsschalter und der Notstoppschalter (in der Gondel und am Bedienpult) wird die Überlasteinrichtung überprüft. Hierzu muss die Anlage mit angelieferten Prüfgewichten beladen werden. Bei einer Überschreitung des zulässigen Zuladungsgewichtes darf die Anlage keine Aufwärtsbewegung mehr zulassen. Eine Abwärtsbewegung soll jedoch gewährleistet sein, damit das Übergewicht entfernt werden kann. 

Als nächstes erfolgt die Prüfung der Fangbremse/Fangvorrichtung, die ebenfalls mit Prüfgewichten durchgeführt wird. Hierzu wird die Anlage über einen abgesperrten Bereich bewegt und mit Prüfgewichten in Höhe der maximalen Zuladung auf einen ausreichenden Abstand zum Boden hochgefahren. Im Anschluss wird die Bremse des Hubantriebes geöffnet und so eine Übergeschwindigkeit der Abwärtsbewegung herbeigeführt. Bei einer Fangbremse führt die Übergeschwindigkeit in Abwärtsbewegung dazu, dass durch Zentrifugal- und Fliehkräfte Sperrklinken ausgefahren werden, welche die Antriebsachse blockieren. Dies führt zu einem abrupten Beenden der Fahrtbewegung.
In diesem Zustand wird zunächst geprüft, ob der Sicherheitskontakt der Fangbremse den Sicherheitskreis unterbrochen hat und keine Fahrbewegung mehr möglich ist.
Danach wird die Fangbremse durch eine Fahrbewegung in Aufwärtsrichtung wieder gelöst (es gibt mehrere Möglichkeiten, die Anlage aufwärts aus der Fangbremse zu bewegen, z. B. durch Überbrücken des Fangbremskontaktes).
Anschließend werden die Prüfgewichte wieder ausgeladen und die Anlagenbauteile überprüft, um festzustellen ,ob Schäden entstanden sind (Seile, Fangbremse usw.). 

Bei Anlagen mit besonderen Funktionseinschränkungen wie z. B. einer Verankerung von Seilführungen in der Fassade bei der Fassadenbefahrung (zum Reduzieren von unkontrollierten Bewegungen der Gondel durch Windeinflüsse) werden die entsprechenden Sperrungen von Funktionen (z. B. Seitwärtsbewegung) und die zusätzlichen Kontaktüberwachungen überprüft. 

Zum Abschluss der Prüfung werden Zustand (Seilbrüche) und Alter der Tragmittel (Seile) kontrolliert. Es existieren unter bestimmten Umständen Fristen, in denen Tragmittel die Ablagereife erreichen und ersetzt werden müssen. 


Prüfungsservice für alle technischen Prüfungen

Für Betreiber von überwachungsbedürftigen Befahranlagen bietet die GFT einen Rundum-Servicevertrag zur Abdeckung aller Aufgaben, die bei der Abwicklung von technischen Prüfungen zu beachten und zu erfüllen sind:

  • Übernahme der wiederkehrenden Prüfungen und Zwischenprüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
  • Terminverfolgung der fälligen Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Sämtliche Terminabsprachen mit der ZÜS – die Zwischenprüfungen erfolgen weiterhin unangemeldet
  • Koordination und Beistellung der notwendigen Monteure zur wiederkehrenden Prüfung
  • Übernahme aller Kosten der Monteurbeistellung zur wiederkehrenden Prüfung
  • Übernahme der Prüfkosten durch die ZÜS inkl. der Kosten für das Prüfsystem
  • Auswertung der Prüfprotokolle
  • Dokumentation und schriftliche Benachrichtigung über die Ergebnisse der Auswertung
  • Darstellung und Unterbreitung von Vorschlägen zur Abstellung eventuell festgestellter Mängel

Informationen zu GFT-Serviceleistungen für Fassadenaufzüge finden Sie unter www.graedler-aufzug.de.