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Service für automatische Türen (Automatiktüren)

Automatische Türen und Tore an gewerblichen Arbeitsplätzen unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren sind somit für die Sicherheit verantwortlich. Wie diese Anforderung gewährleistet wird, überlässt der Gesetzgeber dem Betreiber letztendlich selbst.

Der zertifizierte GFT-Service für automatische Türen umfasst die Wartung/Instandhaltung, Reparatur und technische Prüfung. Der Einsatz befähigter Personen gewährleistet Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit nach

  • BGI 861-1 Sicherer Umgang mit Toren
  • BGI 861-2 Sicherer Umgang mit Türen
  • BGI 5043 Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren
  • BGI 669 Glastüren, Glaswände

Ein Bereitschaftsdienst für etwaige Entstörungen (Störungsbeseitigung) sichert einen reibungslosen Verkehrsbetrieb.

Die Technik entwickelt sich weiter – moderne Schiebetüren sind weit weniger störungsanfällig als ältere Modelle. Aber gerade bei älteren Modellen gibt es häufig wiederkehrende Störungen an der elektronischen Steuerung. Die GFT hat für dieses Problem eine eigene Austausch-Steuerung entwickelt, die nachhaltig Kosten spart und u. U. einen Neubau überflüssig macht.

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Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Die GFT stellt diese "befähigte Person".

Auf Grund der offiziellen Veröffentlichung der beiden Papiere ASR (Technische Regel für Arbeitsstätten), A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ sowie A1.7 „Türen und Tore“ wurde die Berufsgenossenschaftliche Regel, BGR 232 „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ zurückgezogen, um Doppelregelungen zu vermeiden.

Quelle: www.bghw.de

Da die Anforderungen in den ASR so allgemein wie möglich formuliert sind, wird es zu deren praxisgerechter Umsetzung aber weiterhin BG-Informationen geben, z. B. :

  • BGI 861-1 Sicherer Umgang mit Toren
  • BGI 861-2 Sicherer Umgang mit Türen
  • BGI 5043 Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren
  • BGI 669 Glastüren, Glaswände

Quelle: www.tuer-tor-report.com