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Vandalismusschutz für Aufzugsanlagen (Fahrstuhl/Lift)

Zum zertifizierten Service der GFT gehört der Vandalismusschutz für Aufzugsanlagen. Maßgeblich ist hier seit 2005 die europäische Norm EN 71-81. Doch nicht nur für neue Aufzüge sind Schutzmaßnahmen interessant. Gerade ältere Aufzugs-Modelle verfügen oftmals nicht über die geeigneten Komponenten, die über eine erhöhte Resistenz gegen unbeabsichtigte Beschädigung oder Vandalismus verfügen.

Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung …

In diesem Beispiel ist das originale Aufzugstableau (Abb. oben) von massiven Beschädigungen betroffen und teilweise nicht mehr funktionstüchtig.

 

… günstiger als das Original

Die GFT bietet hier statt dem Einbau des Originaltableaus (an dem in kürzester Zeit die selben Schäden entstehen würden) eine Alternative, die trotz Anschaffung, Umbau und dem Aufwand zur Einbindung in die vorhandene BUS-Steuerung kostengünstiger ist. Das vandalismussichere Tableau eines deutschen Markenherstellers mit Bedien- und Anzeigeelementen, die Kraft- und Hitzeeinwirkungen um ein vielfaches besser standhalten, bietet nicht nur einen erhöhten Schutz vor Beschädigungen, sondern wertet die Anlage auch optisch auf.

Trifft für Gebäude zu, deren Zugang nur für bestimmte Personen eingeschränkt ist und/oder wenn die Benutzung des Aufzugs unter Beobachtung steht, d. h. entweder Überwachungskameras vorhanden sind oder der Aufzug in Glasausführung ist und damit von außen eingesehen werden kann.

Trifft zu für:

  • Wohngebäude mit vielen Einheiten, die vorwiegend vermietet sind und in normalen Gegenden stehen
  • Büro- und Verwaltungsgebäude mit viel Publikumsverkehr und ohne Beobachtung des Aufzugs
  • einfache Hotels in kritischen Gegenden
  • verglaste Aufzüge in Bahnhöfen und an Bahnsteigen in unkritischen Gegenden
  • unbeobachtete Aufzüge in Einkaufszentren in unkritischen Gegenden

Trifft zu für:

  • Wohngebäude mit vielen Einheiten, die vorwiegend vermietet sind und in sozial kritischen Gegenden stehen
  • alle öffentlich zugänglichen Gebäude in sozial kritischen Gegenden ohne Beobachtung
  • Gebäude für Massenveranstaltungen (Fußballstadien, Konzerthallen etc.)

Weitere Informationen zum GFT-Vandalismusschutz für Aufzugsanlagen finden Sie auch unter www.graedler-aufzug.de.