Technische Prüfungen für Aufzugsanlagen

- Die erste Prüfung bei Erstinbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen (z. B. Umbau oder Modernisierung). Hierzu bietet die GFT Hilfestellung bei der Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen sowie der Durchführung und Abwicklung mit der ZÜS (z. B. TÜV/Dekra etc.)
- Die zweite Prüfung erfolgt bei überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen in der Regel nach einem Jahr (die sog. Zwischenprüfung)
- Die dritte Prüfung (wiederkehrende Prüfung) ist die sog. Hauptprüfung und findet in jedem zweiten Jahr statt. Hierzu bietet die GFT vorgeschriebene Hilfestellung auch als unabhängigen Service
- Seit 2013 wird, nach einer Änderung des Betriebssicherheitsgesetzes, alle vier Jahre bei der Hauptprüfung eine „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen“ (Aufzüge) integriert
Für Aufzugsanlagen gelten folgende maximale Fristen für die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen:
- Aufzüge nach RL 95/16/EG (Aufzugsrichtlinie) 2 Jahre
- Aufzüge nach RL 98/37/EG Maschinenrichtlinie 4 Jahre
- Personen-Umlaufaufzüge 2 Jahre
- Bauaufzüge mit Personenbeförderung 2 Jahre
Weitere Prüfintervalle, z. B. für Lastenaufzüge oder Mühlen-Bremsfahrstühle, finden Sie unter www.graedler-aufzug.de.
Gemäß §12 (1) BetrSichV hat der Betreiber eine Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik zu betreiben. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen hat er hierzu die notwendigen Maßnahmen für den sicheren Betrieb festzulegen. Welche Gefährdungen von der Aufzugsanlage ausgehen, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind sowie die Ermittlung der Prüffristen: Diese Feststellungen erfolgen auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung. Die GFT führt eine unabhängige sicherheitstechnische Bewertung auch für Kunden ohne GFT-Wartungsvertrag durch.
Eine Prüffristverlängerung kann bei der zuständigen Behörde durch den Betreiber beantragt werden. Hier gibt die GFT Hilfestellung mit einer unabhängigen Gefährdungsbeurteilung. Bei einem positiven Ergebnis erstellt die Grädler Fördertechnik GmbH die erforderlichen Unterlagen und übernimmt die Abwicklung mit den zuständigen Behörden.
Weitere Informationen zum GFT-Service für Aufzugsanlagen finden Sie auch unter www.graedler-aufzug.de.