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Nachgeschaut: Vorschriften ändern sich

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Überwachungsbedürftige Anlagengesetz (ÜAnlG) und DIN EN 81-70 stellen Anforderungen

Betreiber von Aufzügen kennen das schon: Durch neue gesetzliche Auflagen entsteht Handlungsbedarf. Technische Elemente am Aufzug, an der Förderanlage und anderen beweglichen Apparaturen müssen an neue Sicherheits- oder Brandschutzvorschriften angepasst werden. Dabei sind wir verlässliche Partnerin nicht nur bei Verkauf und Montage, sondern auch bei der gesetzeskonformen Wartung – ob mit oder ohne entsprechenden Vertrag. Und dies gilt auch jetzt: Denn im Juli 2021 ist das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen, kurz ÜAnlG, erlassen worden. Es strafft und vereinheitlicht noch einmal Überwachung, Zuständigkeiten und Umsetzung von Vorschriften, etwa hinsichtlich „Schutzmaßnahmen, Instandhaltung, Prüfung, Gefährdungsbeurteilung und dem Abschalten der Anlage bei gefährlichen oder nicht beseitigten Mängeln“, wie das Fachmagazin LiftJournal in der Ausgabe 08/2021 berichtet.

Das neue Gesetz soll einen einheitlichen Standard in der Europäischen Union voranbringen. Die Folge davon sind aber gleichsam Hausaufgaben für alle, die mit Aufzügen und ähnlichem zu tun haben. Fachunternehmen wie wir, die Zentralen Überwachungsstellen (ZÜS) und vor allem – alle, die solche Geräte betreiben: Hauseigentümer, Unternehmen, Büros und viele andere.

Eine wichtige Botschaft: Wenn jetzt noch nicht grundlegende Mängel, wie etwa fehlende oder mangelhafte Notrufsysteme, behoben sind, müssen die Überwachenden zwingend eine Meldung an die Behörden machen.
Ein Grund mehr, jetzt zu handeln – das erspart unnötigen Ärger und sorgt dafür, dass weiterhin alle sicher und gesetzeskonform vom Keller bis zur Dachterrasse hin- und zurückfahren können. Wenn Sie sich unsicher fühlen oder wenn sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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