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Service-, Wartungs- und Instandhaltungs-Vertrag

Alle Leistungen der GFT (Grädler Fördertechnik) werden ISO 9001-zertifiziert und nach den aktuellen Richtlinien und Normen (für Fahrtreppen und Aufzüge z. B. nach BetrSichV und DIN EN ISO 13015) erbracht – und sind somit für den jeweiligen Betreiber aktuell rechtssicher und verlässlich.

Alle GFT-Vertragsarten haben eine übliche Laufzeit von ein bis fünf Jahren (gesetzliche Höchstdauer). Ein Service-, Wartungs- oder Instandhaltungsvertrag der Grädler Fördertechnik beinhaltet jedoch keine versteckten Mehrkosten. Diese Mehrkosten entstehen zumeist durch prozentuale Erhöhungen, die jährlich anfallen. Also schließen viele Betreiber Verträge mit einjähriger Laufzeit ab – und müssen sich nach einem Jahr wieder um einen neuen Vertrag kümmern.

Nicht so bei den GFT-Verträgen: Wir verzichten auf derartige Erhöhungen – damit ist der Abschluss eines Fünf-Jahres-Vertrags ebenso wenig mit einem Risiko verbunden wie der Abschluss eines Ein-Jahres-Vertrags. Diese Kostenstabilität bedeutet auch Planungssicherheit für Kunden der Grädler Fördertechnik GmbH.


 

Fahrtreppen und Aufzüge

Für Fahrtreppen und Aufzüge sind drei Vertragsarten verfügbar:

  • Vertrag zur Vollunterhaltung (GFT-Vollunterhaltungsvertrag)
  • Vertrag zur Teilunterhaltung (GFT-Teilunterhaltungsvertrag)
  • Vertrag zur Wartung (GFT-Wartungsvertrag)

 

Überwachungsbedürftige Anlagen

Für überwachungsbedürftige Anlagen wie z. B. kraftbetätigte Tore und Türen, Befahranlagen (Dachbefahranlage, Fassadenaufzug), Fußgängerbrücken (Klappbrücken) und Brandschutztüren bietet die GFT Service- und Wartungsverträge, die objektbezogen variieren.


 

Andere Anlagen

Für Autoparksysteme, Leitern und Wartungsstege, automatische Schiebetüren (Automatiktür) und weitere Anlagen, die nicht als „überwachungsbedürftig“ gelten, bietet die GFT Service-Leistungen und Verträge, die objektbezogen variieren.

  • Die GFT-Service-Qualität ist werterhaltend ausgelegt und gewährleistet jederzeit die Betriebssicherheit.
  • Die GFT-Beratung erfolgt objektbezogen. Die Serviceleistung kommt nicht von der Stange, sondern passt sich dem tatsächlichen Bedarf an.
  • GFT-Vertragspartner werden frühzeitig über Änderungen zu gesetzlichen Bestimmungen informiert.
  • Die GFT-Bedarfsdiagnose bestimmt Serviceintervalle für Anlagen objektbezogen.
  • Die GFT-Fehleranalyse kann dabei helfen erhebliche Kosten einzusparen. Bevor komplette Module ausgetauscht werden, gehen wir der Ursache auf den Grund - und entwickeln ggf. in der eigenen, unabhängigen Werkstatt auch kurzfristig kosteneffiziente Lösungen.
  • GFT-Vertragspartner werden bei Entstörungen, Reparaturen und Noteinsätzen bevorzugt behandelt.