Keine versteckten Kosten beim Abschluss eines GFT-Wartungsvertrags / Servicevertrags ...

Wir bieten den Vertrag zur Vollunterhaltung (GFT-Vollunterhaltungsvertrag), den Vertrag zur Teilunterhaltung (GFT-Teilunterhaltungsvertrag) oder den Vertrag zur Wartung (GFT-Wartungsvertrag) fur Fahrtreppen und Aufzüge zu ungewöhnlichen Konditionen an.

Alle drei Vertragsarten haben eine übliche Laufzeit von 1 bis 5 Jahren (gesetzliche Höchstdauer). Ein Wartungs- oder Service-Vertrag der Grädler Fördertechnik beinhaltet jedoch keine versteckten Mehrkosten. Diese Mehrkosten entstehen zumeist durch prozentuale Erhöhungen, die jährlich anfallen. Also schliessen viele Betreiber Verträge mit einjähriger Laufzeit ab – und müssen sich nach einem Jahr wieder um einen neuen Vertrag kümmern.

Nicht so bei den GFT-Verträgen: Wir verzichten auf derartige Erhöhungen – damit ist der Abschluss eines Fünf-Jahres-Vertrags ebenso wenig mit einem Risiko verbunden, wie der Abschluss eines Ein-Jahres-Vertrags.

Diese Kostenstabilität bedeutet langfristige Planungssicherheit für Kunden der Grädler Fördertechnik GmbH. Darüber hinaus bieten wir einen Reparaturservice und Ersatzteilservice unabhängig vom Fahrtreppen- oder Aufzug-Hersteller (u.a. Otis / Schindler / Kone / Thyssen / OK) und bestehenden Serviceverträgen. Auch die herstellerunabhängige GFT-Diagnose kann Alternativen zu bestehenden Angeboten oder Kostenvoranschlägen (KV) darstellen.

 

Wir bieten Service- und Wartungsverträge

für überwachungsbedürftige Anlagen, wie z.B.:

  • kraftbetätigte Tore und Türen
  • Fahrtreppen (Fahrsteig, Rolltreppe)
  • Aufzüge (Lift, Fahrstuhl)
  • Befahranlagen (Dachbefahranlage, Fassadenaufzug)
  • Fussgängerbrücken (Klappbrücken)
sowie für
  • Leitern und Wartungsstege
  • automatische Schiebetüren (Automatiktür)
  • Brandschutztüren
  • Behindertenlift / Treppenlift