Die Beratung und nach ISO 9001 zertifizierte Leistung der Grädler Fördertechnik GmbH für überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. kraftbetätigten Tore und Türen, Fahrtreppen (Fahrsteig, Rolltreppe), Aufzügen (Lift, Fahrstuhl), Förderanlagen (Befahranlage, Brücken)) berücksichtigt den aktuellen "Stand der Technik". Das ist insofern wichtig, da die Umsetzung der EU-Verordnungen, an den "Stand der Technik" gebunden ist. Dieser Stand ist natürlicherweise laufenden Veränderungen unterworfen ... und dadurch auch die Anforderungen und die rechtlichen Bedingungen für die Betreiber.
Wir betrachten uns als der ideale Ansprechpartner zur Umsetzung der aktuell erforderten Betreiber-Pflichten.
Weitere Informationen:
Auswirkungen für Betreiber haben die Umsetzungen der EU Verordnungen und Richtlinien RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), RL 89/655/EWG (Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie) und RL 95/16/EG (Aufzugsverordnung).
Diese Umsetzungen haben in nationalen Rechtsvorschriften und Bestimmungen zu erfolgen und sind den Bestimmungen entsprechend aktuell anzupassen. In Deutschland findet die Umsetzung u.a. in der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung), Aufzugsverordnung oder Maschinenverordnung statt.
Diese Bestimmungen unterliegen einem aktuellen und sich veränderndem Faktor, dem:
Stand der Technik
Der Stand der Technik wird u.a. in dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GSPS) und den technischen Richtlinien zur Betriebssicherheit (TRBS) festgelegt und ständig fortgeschrieben.
Im Zuge der "Harmonisierung" (also der Anpassung von deutschen Richtlinien und Bestimmungen an das EU-Recht) werden die "technischen Richtlinien Aufzug" (TRA) z.B. nach und nach durch die TRBS ersetzt.
Das GSG wurde 2004 ersetzt durch GPSG (Geräte- und Produktsicherheits Gesetz). Aus dem Gerätesicherheitsgesetz wurden noch grundlegende Bestimmungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen, deren Errichtung und Betrieb nun im Wesentlichen in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt sind.