Kundendienst für Rolltore / Sektionaltore (kraftbetätigte Türen und Tore)

Unsere Leistung umfasst Wartung, Prüfung und Reparatur von Rolltoren und Sektionaltoren (kraftbetätigte Türen und Tore).
Rolltore und Sektionaltore an gewerblichen Arbeitsplätzen unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) und gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Betreiber  von Rolltoren und Sektionaltoren sind somit für die Sicherheit verantwortlich.  Wie diese Anforderung gewährleistet wird, bleibt dem Betreiber letztendlich selbst überlassen.

Die technische Prüfung hat laut Gesetzgeber in Deutschland durch eine fachkundige Person einmal im Jahr zu erfolgen. Um Kosten zu minimieren empfiehlt die GFT seinen Kunden den Wartungstermin und einen Prüftermin in einem Schritt durchzuführen. Der Kundendienst der Grädler-Fördertechnik GmbH koordiniert diese Termine für seine Kunden, wickelt den technischen Prüftermin inkl. Wartung ab und fügt zum Abschluss die erstellte Prüfliste dem Prüfbuch bei.  Sofern der Betreiber an einer weiteren unabhängige Bewertung seiner Anlage interessiert ist, zieht die GFT einen technischen Prüfdienst (TÜV, DEKRA, etc.) hinzu.


Neubau, Austausch oder Reparatur?


Der GFT Reparatur-Service von Rolltoren / Sektionaltoren (kraftbetätigte Türen und Tore) beinhaltet eine herstellerunabhängige Bedarfs-Diagnose, die Erstellung einer Reparatur-Lösung und ein vertragsunabhängiges Angebot. Kreative Lösungen oder ggf. die Herstellung der erforderlichen Ersatzteile (bei Altanlagen bzw. Lieferengpässen) in der eigenen Werkstatt verhelfen unseren Kunden oftmals zu einer dauerhaft betriebssicheren Alternative gegenüber einer kostenintensiven Neuanschaffung.


Beispiel:

 

 

 

Risiko für Hausverwaltungen und Betreiber

Insbesondere bei Rolltoren kommt es immer wieder zu Personenschäden, die erhebliche Konsequenzen zur Folge haben. Vermeiden Sie Schadensfälle für die keine Versicherung aufkommt. Eine regelmäßige Wartung und Prüfung durch qualifizierte Personen minimiert dieses Risiko.


Service: GFT-Vertrag zur Wartung und Prüfung

Eine Prüfpflicht besteht für alle kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster sofern eine gewerbliche Nutzung des Grundstückes bzw. Gebäudes, auf dem sich die entsprechenden Anlagen befinden, vorliegt. Bei einem Vertragabschluss zur Wartung und Prüfung durch die Grädler Fördertechnik GmbH werden die erforderlichen Arbeiten durch einen Sachkundigen in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen unabhängig und ohne Aufforderung durchgeführt.