Für die Grädler-Fördertechnik ist dieser Service das Tagesgeschäft ... nicht nur Möbel Rieger in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) verlässt sich auf einen Service, der Haftungsprobleme des Betreibers minimiert.
Gemäß der gültigen europäischen Vorschrift für Fahrtreppen und Fahrsteige (EN 115) muss verhindert werden, dass Personen durch Fahrtreppen und Fahrsteige gefährdet werden. Im Bereich zwischen den beweglichen Treppenstufen und der Balustrade befindet sich der so genannte Balustradensockel. Hier ist der Übergang zwischen dem beweglichen Teil und dem feststehenden Teil der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs.
Wenn sich Personen an den Rand der Fahrtreppenstufe oder des Fahrsteiges stellen, weil Sie z.B. Personen vorbeigehen lassen wollen, geraten Sie meist mit den Schuhen an den Sockel. Da der Sockel fest steht, die Standfläche sich aber bewegt, wird der Schuh durch diesen Kontakt abgebremst. Dies würde zu einem Sturz führen und hätte wegen der nachfolgenden Personen auf der Fahrtreppe oder dem Fahrsteig gesundheitlich negative Konsequenzen. Aus diesem Grund muss der Sockelbereich mit einem möglichst geringen Reibwert ausgeführt werden. Der Sockelbereich wird quasi geschmiert.
Die Reduzierung des Reibwertes wird z.B. durch eine Teflonbeschichtung, wie bei einer guten Bratpfanne, erreicht. Zur Erhöhung der Sicherheit werden inzwischen zusätzlich Bürstenabweiser angeboten, damit ein eventueller Kontakt frühzeitig vom Benutzer erkannt wird.
In der Praxis hat sich diese Ausführung sehr gut bewährt und sollte deshalb auch ohne besondere Rechtsverordnung eingebaut werden.